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   OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16   

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https://dejure.org/2016,73291
OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16 (https://dejure.org/2016,73291)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2016 - 15 WF 195/16 (https://dejure.org/2016,73291)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2016 - 15 WF 195/16 (https://dejure.org/2016,73291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Anzeige einer Anschriftenänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Abs. 4
    Widerruf der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Anzeige einer Anschriftenänderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16
    Vielmehr schließt er sich der Gegenmeinung an (BAG, BeckRS 2016, 73083 ; OLG Dresden, BeckRS 2016, 19101).
  • OLG Dresden, 25.10.2016 - 20 WF 1201/16

    Aufhebung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wegen verspäteter Mitteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16
    Vielmehr schließt er sich der Gegenmeinung an (BAG, BeckRS 2016, 73083 ; OLG Dresden, BeckRS 2016, 19101).
  • LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verletzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass sich die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Absicht und der groben Nachlässigkeit allein auf die Unrichtigkeit, nicht jedoch auch auf das Unterlassen der unverzüglichen Mitteilung beziehen (so LAG München, Beschluss v. 25.02.2015 - 10 Ta 51/15; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 30.10.2015 - 2 Ta 520/15; LAG Düsseldorf Beschluss vom 06.07.2016 - 5 Ta 364/16; Musielak/Fischer, ZPO , 13. Aufl., § 124 ZPO Rn. 8 a), da mit der Pflicht zur "unverzüglichen" Anzeige ein eigenständiger Verschuldensmaßstab ("ohne schuldhaftes Zögern" i.S.v. 121 BGB ) verbunden sei, folgt der Senat dem nicht.
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2016 - 5 Ta 364/16

    PKH; Anschriftenänderung; unterlassene Mitteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass sich die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Absicht und der groben Nachlässigkeit allein auf die Unrichtigkeit, nicht jedoch auch auf das Unterlassen der unverzüglichen Mitteilung beziehen (so LAG München, Beschluss v. 25.02.2015 - 10 Ta 51/15; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 30.10.2015 - 2 Ta 520/15; LAG Düsseldorf Beschluss vom 06.07.2016 - 5 Ta 364/16; Musielak/Fischer, ZPO , 13. Aufl., § 124 ZPO Rn. 8 a), da mit der Pflicht zur "unverzüglichen" Anzeige ein eigenständiger Verschuldensmaßstab ("ohne schuldhaftes Zögern" i.S.v. 121 BGB ) verbunden sei, folgt der Senat dem nicht.
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